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Messebau
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Geschäftsbedingungen für Messe Service Klepper GmbH, Wernher -von -Braun Straße 16 , 63303 Dreieich-Offenthal - im folgenden "MSK" genannt.

Allgemeines

Willenserklärungen von MSK erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen, deren Wirksamkeit als Vertragsinhalt vom Vertragspartner  anerkannt wird durch Auftragserteilung- bzw. Abnahme von Liefergegenständen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne daß es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.. Abweichenden Bedingungen der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern diese nicht von MSK schriftlich bestätigt werden. Angebote von MSK sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch MSK. Enthält die Auftragsbestätigung  Abweichungen vom Auftrag, so gelten diese Abweichungen als vom Vertragspartner genehmigt , wenn dieser  nicht binnen einer Woche - eingehend bei MSK- ab Zugang schriftlich widerspricht.

 1. Lieferung

Die Lieferung in Auftrag genommener Messe- und Ausstellungsstände erfolgt zur Eröffnung der jeweiligen Veranstaltung nach bestem Vermögen und Können fristgerecht, so daß der Auftraggeber in der Lage ist firmeneigene Arbeiten und Belange ohne größere Störungen auszuführen. Für Lieferverzug aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, örtlichen Bedingungen, höherer Gewalt etc.  kann MSK nicht schadhaft gemacht werden. Nachbesserungs- und Ergänzungsarbeiten, auch nach  der Standübergabe behält sich MSK ausdrücklich vor.

 Bei Materiallieferung

Der Vertragspartner ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine erst nach fruchtlosem Ablauf einer mindestens vierwöchigen, MSK mittels eingeschriebenem  Brief oder Telefax gesetzter Nachfrist berechtigt, es sei denn der  Vertragspartner weist nach, daß er an der Lieferung infolge der Verzögerung kein Interesse mehr hat. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Auswirkungen von Ereignissen  sogenannter höherer Gewalt entsprechend  einer Anzeige durch MSK beim Vertragspartner. Der Versand der zu liefernden Waren  erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers und kann auch  von einem anderen Ort als dem Geschäftssitz von MSK veranlaßt werden. Die Verpackungen der Ware erfolgt sachgemäß. Eine Haftung für evtl. Transportschäden  wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 Preise

Sämtliche im Angebot genannten Preise verstehen sich  ab Geschäftssitz MSK in Euro, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, unverpackt. Preisänderungen bis  zur Lieferung und  Rechnungsstellung bleiben ebenso vorbehalten wie die Nachkalkulation der im Angebot angegebenen Stundenaufwendungen für Montage- / Demontage Dienstleistungen.

 Sofern der Fertigungsauftrag an Dritte vergeben wird, werden von MSK erfolgte Leistungen abgerechnet:

a)      für Planungen und Gestaltung gemäß der Honorarordnung für Architekten (HOAI)

b)      für CAD, Bauüberwachung und Modellbau gem. Aufwand

 Jegliche Weiterverwertung der von MSK entworfenen Gestaltungs- und Designvorschläge bedarf der ausdrücklichen  Genehmigung.

Erfolgt die Auftragsvergabe an MSK durch eine vom Auftraggeber eingeschaltete Design- / Werbeagentur, wird die Fertigung  gem. deren Vorgaben ausgeführt.. Der Auftraggeber ist auch dann zur  Zahlung der durch MSK erbrachten Leistung verpflichtet, wenn die  Vorgaben / Ideen  der Agentur nicht  seine Zustimmung finden.

 Alle nach Abgabe des letzten Angebotes auch am Aufbauort bestellten Lieferungen und Leistungen sind ungekürzt zu honorieren, auch wenn infolge  Zeitmangels kein schriftlicher Auftrag vom Auftraggeber mehr gegeben werden kann. Das gleiche gilt für Änderungswünsche, die lediglich  aus optischer, geschmacklicher oder anderer  Überlegung nach Fertigstellung noch geäußert werden und einer mündlichen  Bestellung gleichzusetzen sind.

MSK behält sich Regreßanspruch gegenüber dem Auftraggeber vor, sofern  die Buget verwaltende Design/Werbeagentur ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber  MSK nicht nachkommt.

Fälle höherer Gewalt, Streiks und sonstige Sondervorkommnisse, auch von Seiten des Veranstaltungsträgers  und Dritten, die außerhalb unserer Sorgfaltspflicht liegen, entbinden MSK von der zugesagten  Lieferfrist. Zusätzliche Kosten der im Vorspann  erwähnten  höheren Gewalt trägt ausschließlich  der Auftraggeber.

 2. Mietbedingungen für Mietmöbel und  Messebauteile ohne Standbau

-          Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung  gestellt. Die Miete wird bei Aufbaubeginn fällig. Sie ist jedoch spätestens nach Rechnungsstellung ohne  Abzug zu entrichten. Für Schäden und Verlust am Mietgut haftet der Mieter uneingeschränkt, auch wenn diese durch  Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rücknahme durch MSK, auch wenn der Aussteller den Stand schon vorher verlassen hat

-          Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer  der Veranstaltung zu versichern.

-          Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes  Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

-          Der Mietpreis gilt ab Werk.

-          Transportkosten zur Anlieferung und Abholung werden laut Vereinbarung  berechnet.

 3. Zahlungsbedingungen

3.1        Zahlungen  sind  sofort rein netto Kasse  fällig, sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart sind

3.2        Vorauszahlungen werden wie folgt  fällig:

 a)bei Auftragssumme bis EURO 10.000,

                                                -50% bei Auftragserteilung

                                                - Rest bei Lieferung bzw. Übergabe

b)       bei Auftragssumme überEuro 10.000,-

                                                - 1/3 bei Auftragserteilung

                                                - 1/3 bei Fertigung/Montage

                                                - 1/3 bei Lieferung/Übergabe

zahlbar jeweils sofort rein netto Kasse.

 3.3        Skontoabzüge werden nicht gewährt und bei Zuwiderhandlung nachgefordert.

3.4         Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hierfür entstehende Kosten trägt der Vertragspartner. Dem Vertragspartner steht  ein Rückhaltungsrecht zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; er kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderung nicht.

 MSK ist vor Lieferung zum Rücktritt berechtigt, falls die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zweifelhaft  erscheint. Nach erfolgter Lieferung ist MSK berechtigt, sofortige Restzahlung  zu verlangen, falls der Auftraggeber die Annahme der Lieferung verweigert, ein von ihm gefordertes Akzept nicht gibt, ein auf Grund eines früheren Geschäftes gegebenes Akzept nicht einlösen kann, oder Anlaß zu Zweifeln an seiner Kreditfähigkeit besteht Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank -Diskontsatz fällig. Gleichzeitig ist MSK berechtigt, sämtliche noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig zu stellen, sowie die Erfüllung eigener Leistungspflichten bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen oder von Verträgen zurückzutreten.

 4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bzw. Messestand und Bauteile bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum von MSK und dürfen bis dahin an Dritte weder verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden. Ein bevorstehender Zugriff Dritter ist MSK unverzüglich mitzuteilen.

 5. Mängelrügen

Mängelrügen müssen vor Übernahme des Objektes oder der entsprechenden Warenlieferung an Ort und Stelle vorgebracht werden und spätestens innerhalb 8 Tagen durch Einschreibebrief (bei Transportschäden innerhalb 3 Tagen) schriftlich bei MSK angezeigt sein.

 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von MSK. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - Offenbach.

 7. Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und /oder abgeschlossener Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abrede über die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

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